2.610,72 PLN pro Monat. Die ersten Überweisungen wurden bereits getätigt, aber einige sind empört

Infor.pl berichtet, dass Rentner ungeduldig sind und von der Regierung eine Beschleunigung der Arbeiten an dem Gesetz zur Einführung eines weiteren Zuschlags fordern. Regelmäßig werden beim Sejm parlamentarische Anfragen wegen ungerechtfertigter Differenzierung von Rentnern eingereicht. Betroffene richten auch Petitionen an Ministerien.
Das Portal weist außerdem darauf hin, dass die Regierung in ihren Antworten auf Anfragen und Petitionen stets Informationen über den Gesetzentwurf enthält. Der Gesetzentwurf befinde sich in der Analysephase, und alles hänge von der Zustimmung des Finanzministeriums und der Mittelbeschaffung des Ministeriums ab.
Sozialrentenzuschlag. Wichtige RegelnDie Einführung des Zuschlags ist eine der größten Neuigkeiten für Rentner im Jahr 2025. Er steht Personen zur Verfügung, die:
- völlig arbeitsunfähig,
- völlig unfähig zu einer unabhängigen Existenz.
Diese Leistung wird zusammen mit der Sozialrente gezahlt und die ersten Überweisungen beginnen im Mai 2025. Die Zusatzleistung umfasste die Entschädigung für den Zeitraum ab Januar 2025. Im Januar und Februar betrug ihr Betrag 2.520 PLN brutto, während er nach der Indexierung im März auf 2.610,72 PLN brutto stieg.
Für Personen, denen bereits eine Sozialrente zuerkannt wurde und die ab dem 1. Januar 2025 für völlig arbeitsunfähig und unfähig erklärt wurden, ein eigenständiges Leben zu führen, ist kein Antrag auf die Zulage erforderlich. Diese Personen erhalten die Leistung automatisch und die Informationen werden auf ihrem Konto im PUE ZUS-System angezeigt.
Rentner wiederum, die am 1. Januar nur über eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, aber nicht über eine Bescheinigung über die Unfähigkeit zur selbstständigen Lebensführung verfügten, müssen die Zulage selbst beantragen, indem sie das Formular EDD-SOC einreichen, das in den Filialen der ZUS oder online erhältlich ist.
Vom Zuschlagsbetrag werden abgezogen:
- Krankenversicherungsbeiträge,
- Vorauszahlung der Einkommensteuer.
Die Leistung kann außerdem nach den gleichen Grundsätzen wie eine Sozialrente der Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher unterliegen.
Mit der Einführung des Zusatzzuschlags ändern sich die Regeln für den Bezug der Zusatzleistung. Übersteigt die Summe aller Leistungen einer Person 2.552,39 PLN brutto (die ab März 2025 geltende Grenze), erlischt der Anspruch auf den Zusatzzuschlag. Dies gilt für Situationen, in denen nach Gewährung des Zusatzzuschlags die Einkommensgrenze überschritten wird.
Neue Regelungen werden durch das Gesetz vom 27. September 2024 zur Änderung des Sozialrentengesetzes und einiger anderer Gesetze eingeführt. Grundlage für die Leistungen bleibt das Sozialrentengesetz vom 27. Juni 2003.
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