Wichtige Änderungen in der Behandlung. Neue Regeln gelten ab Juli


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Autor: AN • Quelle: Rynek Zdrowia • Veröffentlicht: 07. Juli 2025 21:34
Ab Juli 2025 gelten neue Regeln für die onkologische Behandlung. Das Gesundheitsministerium informiert, dass Patienten mit BRCA-abhängigen Krebserkrankungen ambulant genetisch getestet werden können – ohne dass ein Krankenhausaufenthalt erforderlich ist.
- Ab dem 1. Juli 2025 können sich Patientinnen mit BRCA-bedingten Krebserkrankungen ambulant genetisch untersuchen lassen – ohne dass ein Krankenhausaufenthalt erforderlich ist.
- Die Änderung erfolgte auf Antrag des Gesundheitsministeriums und als Reaktion auf die Forderungen von Experten und Patientenorganisationen.
- BRCA-Mutationen sind nicht nur bei Brust- und Eierstockkrebs von Bedeutung, sondern auch bei Bauchspeicheldrüsenkrebs, Eileiterkrebs, Bauchfellkrebs und Prostatakrebs.
Molekulare Blutuntersuchungen dienen der Auswahl des geeigneten Behandlungsschemas für einen Krebspatienten. Der Patient kommt lediglich zur Blutentnahme ins Krankenhaus und kann noch am selben Tag wieder nach Hause zurückkehren.
Wie das Gesundheitsministerium in einer Pressemitteilung betont, sind BRCA-Mutationen nicht nur bei Brust- oder Eierstockkrebs von Bedeutung, sondern auch bei Bauchspeicheldrüsenkrebs, Eileiterkrebs, Bauchfellkrebs und Prostatakrebs.
„Diese Studien werden die Qualifikation der Patienten für entsprechende Arzneimittelprogramme verbessern, unabhängig davon, ob der Patient letztendlich in diese Programme aufgenommen wird“, erklärt das Ministerium.
Die neuen Regelungen erweitern außerdem den Zugang zur genetischen Diagnostik für Patienten mit:
- Krebs der Gallenblase und der Gallenwege,
- Nierenbecken, Harnleiter und andere Teile der Harnwege.
Die Kostenerstattung umfasst moderne genetische Tests, die mit fortschrittlichen DNA- und RNA-Sequenzierungstechniken (NGS) durchgeführt werden. Die Finanzierung erfolgt in Situationen, in denen eine Diagnostik für den Beginn einer gezielten onkologischen Behandlung erforderlich ist.
„Die Erstattung ambulanter genetischer Tests und die Erweiterung des Krebskatalogs in dieser Hinsicht ist ein weiterer Schritt, um allen Krebspatienten den Zugang zu innovativer Diagnostik und moderner Behandlung zu erleichtern“, resümiert das Gesundheitsministerium.
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rynekzdrowia