Minderjährige ohne Zugang zu E-Zigaretten. Der Präsident unterzeichnete eine Änderung

Autoren: PAP ; Erstellt von KKR • Quelle: PAP • Veröffentlicht: 18. Juni 2025 18:08 • Aktualisiert: 18. Juni 2025 18:08
Das Verkaufsverbot für E-Zigaretten und Nikotinbeutel an Minderjährige wird Realität. Präsident Andrzej Duda hat eine Gesetzesänderung unterzeichnet, die auch nikotinfreie Produkte umfasst. Die Regelung tritt 14 Tage nach Veröffentlichung im Gesetzblatt in Kraft.
Es handelt sich dabei um eine Änderung des Gesetzes zum Schutz der Gesundheit vor den Folgen des Konsums von Tabak und Tabakerzeugnissen.
Die Novelle führt ein Verkaufsverbot für alle Arten von E-Zigaretten und Nikotinbeuteln an Personen unter 18 Jahren ein. In Geschäften, in denen diese Produkte erhältlich sind, erscheint der folgende Hinweis: „ Verkaufsverbot für Tabakerzeugnisse, Nikotinbeutel, elektronische Zigaretten oder Ersatzbehälter an Personen unter 18 Jahren .“
Der Fernabsatz nikotinfreier E-Zigaretten und Nikotinbeutel, auch über das Internet, sowie die Werbung dafür werden verboten. Elektronische Zigaretten, Nachfüllbehälter und Nikotinbeutel werden nicht in Verkaufsautomaten verkauft.
Darüber hinaus werden nikotinfreie E-Zigaretten genauso behandelt wie nikotin- oder tabakhaltige Produkte – ihre Verwendung wird an Orten verboten sein, an denen das Rauchen verboten ist, also an Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs, in Restaurants, auf Kinderspielplätzen und in Schulen.
Es wurde klargestellt, dass der Nikotingehalt in einem Nikotinbeutel 20 mg/g nicht überschreiten darf .
- Die Änderung (...) ist aufgrund der dringenden Notwendigkeit erforderlich, den Gebrauch elektronischer Zigaretten durch junge Menschen einzuschränken. Diese Produkte stellen eine klare Gefahr für die öffentliche Gesundheit dar, insbesondere für die junge Generation und Nichtraucher. Daher ist ein Verkaufsverbot für alle Arten elektronischer Zigaretten und Nachfüllbehälter an Personen unter 18 Jahren erforderlich, unabhängig davon, ob das Produkt Nikotin enthält oder nicht - heißt es in der Begründung des Änderungsentwurfs.
Die Gesetzesänderung tritt 14 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Gesetzblatt in Kraft.
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