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Absolute Regel in der Klinik. Die Rezeptionistin kann nicht ablehnen

Absolute Regel in der Klinik. Die Rezeptionistin kann nicht ablehnen

Autor: AN • Quelle: Rynek ZdrowiaVeröffentlicht: 07. Juli 2025 20:02

Arztbesuch bei der Nationalen Gesundheitskasse am Tag der Anmeldung? Der Ombudsmann für Patientenrechte erinnert uns an die Regeln in diesem Bereich und gibt an, wer in diesem Bereich Entscheidungen treffen kann. – Die Rezeptionistin hat hier kein Entscheidungsrecht – entscheidet die RPP.

Anmeldung bei einem Hausarzt. Wichtige Regeln. Foto: Shutterstock/Inside Creative House
  • Sollte der Hausarzt einen Patienten am Anmeldetag empfangen? Diese Frage beantwortet die Patientenrechts-Ombudsstelle.
  • Im RPP wird erläutert, wer diesbezüglich die Entscheidungsbefugnis hat. - Der Registrierungsmitarbeiter hat kein Entscheidungsrecht - er verweist auf den Beginn des RPP
  • - Das einzige Kriterium, das einen Arztbesuch am Tag der Benachrichtigung rechtfertigt, ist der Gesundheitszustand des Patienten - gibt das RPP an. Was bedeutet das?
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Nur wenige Menschen erinnern sich an diese Regeln für die Anmeldung in einer Hausarztpraxis. Mittlerweile legt das Büro des Patientenanwalts unter anderem fest, ob ein Arzt einen Patienten am Anmeldetag empfangen soll und wer über den Besuchstermin entscheidet.

- Das einzige Kriterium, das einen Arztbesuch am Tag der Meldung rechtfertigt, ist der Gesundheitszustand des Patienten. Das medizinische Personal entscheidet, ob es aus medizinischen Gründen notwendig ist, dem Patienten am Tag der Meldung an den Arzt medizinische Leistungen zu erbringen. Die Rezeptionistin hat kein Entscheidungsrecht – weist auf das RPP hin.

Und weiter: Der Rezeptionist ist keine Person, die Gesundheitsdienstleistungen erbringt und keine medizinischen Entscheidungen treffen kann. Er ist für die organisatorischen Angelegenheiten der Einrichtung verantwortlich, die für die Bereitstellung von Gesundheitsdienstleistungen für den Patienten erforderlich sind.

Das RPP weist auch darauf hin, dass eine Situation gemeldet werden kann, in der sich die Empfangsdame trotz allem weigert, einen Patienten für einen Arzttermin anzumelden.

Patienten sollten sich zunächst mit der Bitte um Klärung an den Leiter der Gesundheitseinrichtung wenden. Am besten schriftlich, da dieser dann auch eine schriftliche Antwort geben sollte. Eine Kopie des Schreibens sollte auch an den Ombudsmann für Patientenrechte geschickt werden. Hält der Patient die Antwort des Einrichtungsleiters für unzureichend, kann er sich an die zuständige Woiwodschaftsfiliale des Nationalen Gesundheitsfonds wenden, ergänzt das RPP-Büro.

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Anmeldung in einer Hausarztpraxis. Wissenswertes

Fügen wir Folgendes hinzu:

  • Patienten können persönlich, telefonisch oder über Dritte einen Termin bei einem Hausarzt vereinbaren.
  • Die Ambulanz ist von Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Ausnahmen sind Feiertage.
  • In Fällen, die der Gesundheitszustand des Patienten rechtfertigt, sollte die Leistung des Hausarztes am Tag der Meldung, z. B. beim Patienten zu Hause, erbracht werden. Der Besuch erfolgt entsprechend den Arbeitszeiten des Arztes. In anderen Fällen werden die Gesundheitsleistungen zu einem mit dem Patienten vereinbarten Termin erbracht.

Urheberrechtlich geschütztes Material – Die Regeln für den Nachdruck sind in den Bestimmungen festgelegt.

rynekzdrowia

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