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Schluss mit Zettelwirtschaft: Ab 2026 wird im Rettungswesen ausschließlich elektronisch dokumentiert.

Schluss mit Zettelwirtschaft: Ab 2026 wird im Rettungswesen ausschließlich elektronisch dokumentiert.

Autor: MCD • Quelle: Rynek ZdrowiaVeröffentlicht: 12. Juli 2025 14:20 UhrAktualisiert: 12. Juli 2025 14:28 Uhr

Die Vorschriften zur Einführung der elektronischen Dokumentation im Rettungsdienst wurden im Gesetzblatt veröffentlicht. Sie treten am 26. Juli in Kraft, sehen aber eine Übergangsfrist vor.

Ab Januar 2026 werden medizinische Akten im Rettungsdienst ausschließlich elektronisch geführt.
  • Ab dem 1. Januar 2026 werden medizinische Akten im Rettungsdienst ausschließlich elektronisch geführt.
  • Das Gesetzblatt veröffentlichte zwei Verordnungen zu diesem Thema
  • Die eingeführte Lösung soll den Dokumentenumlauf verbessern, die Datenverfügbarkeit erhöhen und den Ausdruckbedarf reduzieren.
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Im Gesetzblatt wurden zwei Verordnungen zur Änderung der Bestimmungen über elektronische Patientenakten veröffentlicht. Dabei handelt es sich um eine Änderung der Verordnungen über die Arten elektronischer Patientenakten sowie über die Arten, den Umfang und die Muster von Patientenakten und die Art ihrer Verarbeitung.

Die Verordnung führt die elektronische Dokumentation im Rettungsdienst ein. Sie soll den Dokumentationsfluss optimieren, den Datenzugriff für Patienten und medizinisches Personal verbessern und den Bedarf an gedruckten Papierdokumenten reduzieren.

Die erste Regelung sieht die Einführung einer elektronischen medizinischen Dokumentation in Form einer E-Card für medizinische Rettungseinsätze und einer E-Medical-Card für die Luftrettung vor.

Die zweite Regelung geht davon aus, dass die Rettungskarte und die Krankenkarte der Luftrettung im Unterstützungssystem der Landeseinsatzleitung generiert und als elektronische Dokumentation den zur Einholung berechtigten Personen oder Stellen zur Verfügung gestellt werden.

Paragraf 46 Absatz 2 Nummer 1 gewährt Rettungskräften zudem das Recht, auf die für einen bestimmten Patienten angelegten medizinischen Rettungsakten und Krankenakten des Rettungshubschraubers zuzugreifen, wenn „dies zur Durchführung der Ausreise- oder Ausreiseanordnung der Rettungskräfte erforderlich ist“. Darüber hinaus werden diese Unterlagen zugänglich gemacht an:

  • an eine andere Gesundheitseinrichtung über das IT-System, falls der Patient dorthin transportiert wird,
  • an den Patienten oder seinen gesetzlichen Vertreter bzw. Bevollmächtigten über das Online-Patientenkonto.

Beide Verordnungen zur Änderung der Satzung wurden am Freitag , den 11. November, veröffentlicht. Sie treten 14 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Sie sehen allerdings eine Übergangsfrist vor. Bis zum 31. Dezember 2025 können beide Karten (Notfallmedizinischer Dienst und Medizinisches Team der Luftrettung) nach den aktuellen Regeln aufrechterhalten und bereitgestellt werden.

Dadurch können das eHealth-Zentrum und das nationale Überwachungszentrum für medizinische Notdienste das staatliche Führungsunterstützungssystem für medizinische Notdienste an die durch die Verordnung eingeführten Änderungen anpassen.

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Urheberrechtlich geschütztes Material – Die Regeln für den Nachdruck sind in den Bestimmungen festgelegt.

rynekzdrowia

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