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- Wenn ein Arbeitnehmer Gefahr läuft, seine Arbeitsfähigkeit zu verlieren, kann die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) den Aufenthalt in einem Sanatorium übernehmen. Behandlung, Unterkunft, Verpflegung und sogar der Transport sind kostenlos.
- Der Antrag auf medizinische Rehabilitation muss von dem Arzt gestellt werden, bei dem der Arbeitnehmer in Behandlung ist.
- Bereits wenige Wochen nach der Überweisung ist ein Beginn einer Reha-Maßnahme möglich.
- Die Rehabilitation dauert 24 Tage, kann jedoch vom Leiter des Rehabilitationszentrums nach vorheriger Zustimmung der ZUS verlängert oder verkürzt werden.
Arbeitnehmer mit gesundheitlichen Problemen haben im Rahmen des Rentenpräventionsprogramms die Möglichkeit, früher in ein Sanatorium zu gehen. Das Programm ermöglicht den Beginn einer Rehabilitationssitzung bereits wenige Wochen nach der Überweisung. Die gesamten Kosten werden von der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) übernommen.
Wer kann im Rahmen des Rentenpräventionsprogramms der Sozialversicherung (ZUS) von der medizinischen Rehabilitation profitieren?Laut ZUS kann das Rehabilitationsprogramm in Anspruch genommen werden, wenn der Arbeitnehmer Gefahr läuft, seine Arbeitsfähigkeit zu verlieren . Es muss jedoch eine Chance bestehen, dass er oder sie diese nach der Rehabilitation wiedererlangt .
Zusätzlich muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- bei der Sozialversicherungsanstalt ZUS versichert sein (beruflich tätig sein),
- Krankengeld oder Rehabilitationsleistungen beziehen,
- eine regelmäßige Rente wegen Arbeitsunfähigkeit erhalten.
Sie können auch von einer Rehabilitation profitieren, wenn:
- Bei der Überprüfung des Krankenstands des Arbeitnehmers stellt der Arzt einen solchen Bedarf fest.
- der Arbeitnehmer einen Antrag auf Rehabilitationsleistungen oder eine Erwerbsminderungsrente stellt.
Es ist notwendig , einen Antrag auf medizinische Rehabilitation im Rahmen des ZUS-Rentenpräventionsprogramms (Antrag PR-4) vorzubereiten, der vom behandelnden Arzt des Arbeitnehmers ausgefüllt wird.
Der Antrag ist in einer beliebigen ZUS-Einrichtung einzureichen. Zur Untersuchung durch den Vertrauensarzt bringen Sie bitte die vorbereitete Behandlungsdokumentation mit.
Der behandelnde Arzt kann im Namen des Arbeitnehmers elektronisch einen Antrag auf medizinische Rehabilitation im Rahmen des Rentenpräventionsprogramms der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) einreichen.
Wichtig: Der Arzt kann im Rahmen der Ausstellung einer elektronischen Krankmeldung (e-ZLA) auf der Plattform für elektronische Dienstleistungen der Sozialversicherung (ZUS) einen Antrag auf Rehabilitation stellen. Ein solcher Antrag muss nicht persönlich eingereicht werden. Der Arzt übermittelt ihn elektronisch an die Sozialversicherung (ZUS).
Wer stellt den Bescheid und die Überweisung zur Reha während des Aufenthaltes aus?Die Entscheidung über die Rehabilitation wird vom Vertrauensarzt der Sozialversicherungsanstalt ZUS getroffen:
- nach Durchführung des Tests oder
- basierend auf der gesammelten Behandlungsdokumentation.
Beschließt die Vertrauensärztin/der Vertrauensarzt, dass eine Rehabilitation erforderlich ist, erhält der/die Arbeitnehmer/in per Post einen Überweisungsbescheid mit Angaben zu Termin und Ort der Rehabilitation.
Wie lange dauert eine Rehabilitation in einer Reha-Klinik?Die Rehabilitation dauert 24 Tage, kann jedoch vom Leiter des Rehabilitationszentrums nach vorheriger Zustimmung der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) verlängert oder verkürzt werden . Während dieser Zeit erhält der Mitarbeiter Krankenurlaub, der es ihm ermöglicht, an der Behandlung teilzunehmen, ohne Urlaub nehmen zu müssen. Nach Abschluss der Rehabilitation im Zentrum erhält der Mitarbeiter ein Dokument „Informationen zur abgeschlossenen Rehabilitation“ mit den wichtigsten Informationen zu Verlauf und Gesundheitszustand.
Wer übernimmt die Kosten für Behandlung, Unterkunft, Verpflegung und Transport?Die ZUS übernimmt die Kosten der Rehabilitation: Behandlung, Unterkunft und Verpflegung.
Die ZUS erstattet außerdem die Kosten für die Fahrt mit dem günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel von Ihrem Wohnort zum/vom Rehabilitationszentrum.
Welche Krankheiten können im Rahmen der Rentenprävention der ZUS rehabilitiert werden?Sie können im System zur Rehabilitation überwiesen werden:
stationär (24-Stunden-Aufenthalt in einer Rehabilitationseinrichtung) bei folgenden Erkrankungen:
- Bewegungsapparat,
- des Bewegungsapparates nach einem Unfall (frühzeitige Rehabilitation nach einem Unfall),
- Kreislaufsystem,
- Atmungssystem,
- psychosomatisch,
- onkologische Nachbehandlung von Brustkrebs,
- Stimmorgan,
- zentrales Nervensystem;
ambulant (tägliche Fahrt zur Reha zu festgelegten Zeiten) bei folgenden Erkrankungen:
- Bewegungsapparat,
- Kreislaufsystem, einschließlich der telemedizinisch überwachten.
Der Arzt im Rehabilitationszentrum legt individuell Behandlungen und Kurse fest für:
- Bewegungstherapie, z.B. manuelle Therapie, isometrische Übungen, aktive Freiübungen, Wassergymnastik, Gruppenübungen usw.,
- physikalische Therapie, z.B. Wärmetherapie, Kryotherapie, Hydrotherapie, hoch- und niederfrequente elektromagnetische Feldbehandlung, Elektrotherapie, Ultraschallbehandlung, Lasertherapie usw.,
- Massage, zB klassisch, Vibration usw.;
- psychologische Interaktionen, einschließlich: Einzeltherapie, Psychoedukation und Entspannungstraining;
- Gesundheitserziehung im Bereich:
- Grundsätze der richtigen Ernährung,
- Risikofaktoren für Zivilisationskrankheiten,
- Grundkenntnisse über die rehabilitierungsbedürftige Erkrankung,
- Gesundheitsrisikofaktoren am Arbeitsplatz,
- grundlegende Informationen über die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers,
- Suchtprävention und -behandlung.
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