Für diese Rentner gibt es 500 PLN mehr. Sie müssen einen Antrag stellen.

Autor: erstellt von JKB • Quelle: Rynek Zdrowia • Veröffentlicht: 13. Juli 2025 18:55 • Aktualisiert: 14. Juli 2025 05:05
Die 500+-Leistung für Senioren ist nichts anderes als eine ergänzende Leistung. Sie wird von der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) auf Antrag gewährt, und die Berechtigten müssen beispielsweise über eine Bescheinigung über die Unfähigkeit zur selbstständigen Lebensführung oder eine Bescheinigung über die Unfähigkeit zur selbstständigen Lebensführung verfügen.
- 500 plus für Senioren ist eine Geldleistung der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) an Menschen, die nicht in der Lage sind, selbstständig zu leben
- Der Höchstbetrag beträgt 500 PLN, wenn die Person keinen Anspruch auf eine Rente oder Invaliditätsrente hat und auch kein begründeter Anspruch auf eine andere aus öffentlichen Mitteln finanzierte Geldleistung besteht.
- Ein Rentner kann die Leistung beantragen, wenn der Gesamtbruttobetrag 2.052,39 PLN nicht übersteigt – dann ist es die Differenz zwischen 2.552,39 PLN und dem Gesamtbetrag der Leistungen, auf die er Anspruch hat
Die Ergänzungsleistung, auch bekannt als 500+-Leistung für Senioren, wird einer Person gewährt, die:
- Sie ist über 18 Jahre alt
- nicht in der Lage ist, eine selbstständige Existenz zu führen, und diese Unfähigkeit durch einen Bescheid über die Unfähigkeit zur selbstständigen Existenz oder einen Bescheid über die vollständige Erwerbsunfähigkeit und Unfähigkeit zur selbstständigen Existenz oder einen Bescheid über die vollständige Erwerbsunfähigkeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb und Unfähigkeit zur selbstständigen Existenz oder einen Bescheid über die vollständige Dienstunfähigkeit und Unfähigkeit zur selbstständigen Existenz festgestellt wurde;
- Sie haben keinen Anspruch auf eine Rente oder Invaliditätsrente, Sie haben keinen begründeten Anspruch auf eine andere Geldleistung aus öffentlichen Mitteln, z. B. eine Dauerrente oder regelmäßige Beihilfe (diese Bedingung gilt nicht für einmalige Leistungen), und Sie haben keinen Anspruch auf eine Leistung eines ausländischen Renten- und Invaliditätsträgers,
oder
- Anspruch auf diese Leistungen (Rente, Invaliditätsrente oder andere Geldleistungen aus öffentlichen Mitteln, einschließlich des von einer für Renten- und Invaliditätsrentenfragen zuständigen ausländischen Einrichtung gezahlten Betrags) hat, deren Gesamtbruttobetrag jedoch 2.552,39 PLN nicht übersteigt ;
- seinen Wohnsitz in Polen hat;
- besitzt die polnische Staatsbürgerschaft
oder
- das Recht auf Aufenthalt oder Daueraufenthalt in Polen hat, wenn Sie Staatsbürger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder des Europäischen Freihandelsabkommens (EFTA) sind – einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft
oder
- einen legalisierten Wohnsitz in Polen hat (wenn Sie Staatsbürger eines Landes außerhalb der EU oder EFTA sind).
Erforderliche Dokumente für die 500+-LeistungDie ZUS erklärt, dass sie bei der Ermittlung des Betrags von 2.552,39 PLN den Betrag der Hinterbliebenenrente nicht berücksichtigt, die einem Kind gewährt wird, das vor Vollendung des 16. Lebensjahres oder während der Schulzeit vor Vollendung des 25. Lebensjahres völlig arbeitsunfähig wurde und nicht mehr in der Lage ist, eine selbstständige Existenz zu führen oder völlig arbeitsunfähig ist.
Um die Zusatzleistung zu erhalten, müssen Anspruchsberechtigte einen Antrag stellen. Dieser kann in jeder ZUS-Filiale, per Post oder elektronisch über die ZUS-Plattform für elektronische Dienste eingereicht werden. Das ESUN-Antragsformular kann von der ZUS-Website heruntergeladen werden.
Dem Antrag auf Ergänzungsleistungen sind beizufügen:
- eine Entscheidung über die Unfähigkeit, ein unabhängiges Leben zu führen
oder
- eine Entscheidung über die vollständige Arbeitsunfähigkeit und die Unfähigkeit, ein unabhängiges Leben zu führen
oder
- eine Entscheidung (vor dem 1. September 1997) der medizinischen Kommission für Behinderung und Beschäftigung über die Eingliederung in die 1. Gruppe der Behinderten – sofern der Zeitraum, für den die Behinderung erklärt wurde, noch nicht abgelaufen ist
Liegt der ZUS bereits ein solcher Bescheid in den Rentenunterlagen vor, muss dieser nicht beigefügt werden.
- im Falle des Anspruchs auf eine ausländische Rente oder Invaliditätsrente oder eine andere ausländische Leistung ähnlicher Art – ist ein Dokument erforderlich, das den Anspruch auf diese Leistungen und deren Höhe bestätigt und von einer für Renten- und Invaliditätsrentenfragen zuständigen ausländischen Einrichtung ausgestellt wurde.
Als Dokument zur Bestätigung der Unfähigkeit, ein selbständiges Leben zu führen, auf dessen Grundlage die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) den Anspruch auf eine Zusatzleistung feststellen kann, gilt auch:
- eine Feststellung über die vollständige Erwerbsunfähigkeit in der Landwirtschaft und die Unfähigkeit, ein selbständiges Leben zu führen ,
- eine Feststellung über die vollständige Dienstunfähigkeit und die Unfähigkeit, ein selbständiges Leben zu führen.
Liegt kein Bescheid über die Unfähigkeit zur selbstständigen Lebensführung vor oder ist der Bewilligungszeitraum abgelaufen, können dem Antrag ein ärztliches Gesundheitszeugnis, das nicht älter als einen Monat vor Antragstellung ist, sowie (sofern vorhanden) medizinische Unterlagen und weitere Unterlagen beigefügt werden, die für die Feststellung der Unfähigkeit zur selbstständigen Lebensführung relevant sind , z. B.:
- Vorsorgekarte,
- Nachweis einer medizinischen oder beruflichen Rehabilitation.
Zusätzlich können Sie eine Bescheinigung über eine erhebliche Behinderung beifügen.
500 PLN für Senioren. Regeln für die Gewährung der LeistungDie Zusatzleistung wird in Höhe von 500 PLN gewährt, wenn der Antragsteller:
- keinen Anspruch auf eine Rente oder Invaliditätsrente hat und auch keinen begründeten Anspruch auf eine andere Geldleistung aus öffentlichen Mitteln hat,
oder
- hat solche Leistungen, aber ihr Gesamtbruttobetrag übersteigt nicht PLN 2.052,39.
Bezieht der Antragsteller eine Rente, Invaliditätsrente oder eine andere Leistung aus öffentlichen Mitteln und beträgt der Gesamtbruttobetrag dieser Leistungen mehr als 2.052,39 PLN, jedoch nicht mehr als 2.552,39 PLN, beträgt die Zusatzleistung weniger als 500 PLN . Dies entspricht der Differenz zwischen 2.552,39 PLN und dem Gesamtbetrag der Leistungen, auf die er Anspruch hat .
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