Die Sozialversicherungsanstalt ZUS übernimmt die Kosten für die Pflege eines kranken Elternteils. Zwei Dokumente genügen.

- Das monatliche Pflegegeld beträgt 80 % der Leistungsbemessungsgrundlage.
- Anspruch auf Pflegeleistungen besteht unter anderem für die Pflege des Ehepartners, der Eltern, Großeltern, Geschwister und Kinder über 14 Jahren, sofern diese mit der versicherten Person in einem gemeinsamen Haushalt leben.
- Um die Leistung zu erhalten, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber ein ärztliches Attest und einen bei PUE ZUS erhältlichen Antrag vorlegen.
Für die Pflege eines kranken Familienmitglieds bietet die Sozialversicherungsanstalt finanzielle Unterstützung in Form eines Pflegegeldes an.
Diese Leistung steht krankenversicherten Arbeitnehmern zu, die ein Kind oder ein anderes erkranktes Familienmitglied persönlich betreuen müssen. Zu den „anderen Familienangehörigen“ zählen Ehepartner, Eltern, Großeltern, Geschwister und Kinder über 14 Jahren, sofern sie mit der versicherten Person im selben Haushalt leben.
Bei der Pflege eines anderen Familienmitglieds, beispielsweise eines Elternteils, wird das Pflegegeld für maximal 14 Tage im Kalenderjahr gezahlt, die Gesamtzahlungsdauer darf 60 Tage nicht überschreiten.
Nicht in Anspruch genommene Betreuungstage werden nicht in das nächste Kalenderjahr übertragen.
Die Leistung steht nicht zu, wenn im selben Haushalt weitere Familienmitglieder leben, die die erkrankte Person pflegen könnten. Ausnahmen gelten bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit, Krankheit, altersbedingter körperlicher oder geistiger Behinderung, landwirtschaftlichem Betrieb, Nachtschichtarbeit, Gewerbebetrieb, keiner gesetzlichen Pflegepflicht oder der Ablehnung der Pflege.
Das monatliche Pflegegeld beträgt 80 % der Bemessungsgrundlage. Als Bemessungsgrundlage gilt das durchschnittliche Monatsgehalt der letzten zwölf Kalendermonate vor dem Monat der Arbeitsunfähigkeit.
Um die Leistung zu erhalten, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Notwendigkeit persönlicher Pflege sowie einen Antrag auf Pflegegeld Z-15B vorlegen, der auf der ZUS-Plattform für elektronische Dienste verfügbar ist.
Die Leistung wird auch dann gezahlt, wenn Sie ein Kind bis zu 8 Jahren (in bestimmten Fällen), ein krankes Kind bis zu 14 Jahren oder ein krankes behindertes Kind persönlich betreuen müssen.
Urheberrechtlich geschütztes Material – Die Regeln für den Nachdruck sind in den Bestimmungen festgelegt.
rynekzdrowia