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Am 1. September tritt ein absolutes Verbot in Kraft. Es wird in Polen häufig verwendet. Hygieneinspektion warnt

Am 1. September tritt ein absolutes Verbot in Kraft. Es wird in Polen häufig verwendet. Hygieneinspektion warnt

Autor: Hrsg. JKB • Quelle: Rynek ZdrowiaVeröffentlicht: 09. Mai 2025 21:00

GIS erklärt, dass am 1. September das Verbot der Verwendung von TPO in Kosmetika in Kraft tritt. Dabei handelt es sich um einen Stoff, der in vielen Produkten zum Nagelstyling (z. B. Gelen) enthalten ist.

Am 1. September tritt ein absolutes Verbot in Kraft. Es wird in Polen häufig verwendet. Hygieneinspektion warnt
Am 1. September tritt das Verbot der Verwendung von TPO in Kosmetika in Kraft. Foto. Shutterstock/PhotodriveStudio/PTWP
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Die Oberste Hygieneinspektion erklärt, dass es sich bei TPO um Diphenyl-(2,4,6-trimethylbenzoyl)phosphinoxid (Trimethylbenzoyldiphenylphosphinoxid) handelt, das in begrenzten Konzentrationen in kosmetischen Produkten zur Nagelmodellage und zum Nagelstyling nur für den professionellen Gebrauch zugelassen ist.

Detaillierte Anforderungen für die Verwendung von TPO in Kosmetika sind in Anhang III Punkt 311 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel genau definiert.

TPO ist in Nagelstylingprodukten wie Hybridlacken und Gelen enthalten. Es handelt sich um einen Photoinitiator, der den Aushärtungsprozess in einer UV-/LED-Lampe aktiviert.

Laut der GIS-Ankündigung wird ab dem 1. September 2025 die Verwendung von TPO in kosmetischen Produkten verboten sein. - Angesichts der Einstufung des Stoffes gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 CLP2 sollte TPO als reproduktionstoxischer Stoff der Kategorie 1B (Repr. Kat. 1B) nicht in Kosmetika verwendet werden - wurde berichtet.

In der Praxis bedeutet dies, dass die Kosmetikindustrie Zeit hat, die Zusammensetzung der Kosmetika vor dem angegebenen Datum anzupassen. Ab dem 1. September dürfen TPO-haltige Kosmetika nicht mehr in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden.

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