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Wirtschaft: Ab Januar gilt ein neuer Mindestlohn

Wirtschaft: Ab Januar gilt ein neuer Mindestlohn
Das Bundeskabinett hat heute in Berlin eine Verordnung zur schrittweisen Erhöhung des Mindestlohns beschlossen. Damit soll die gesetzliche Mindestvergütung bis 2027 in zwei Stufen erhöht werden.

Das Bundeskabinett hat heute in Berlin die Erhöhung des Mindestlohns beschlossen. / © Adobe Stock/Stockfotos-MG

Das Bundeskabinett hat heute in Berlin die Erhöhung des Mindestlohns beschlossen. / © Adobe Stock/Stockfotos-MG

Ab Januar des kommenden Jahres soll der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,82 Euro auf 13,90 Euro steigen. Ein Jahr später soll dann die zweite Stufe auf 14,60 Euro folgen. Insgesamt wird der Mindestlohn um 13,9 Prozent angehoben. Die gesetzliche Lohnuntergrenze wurde in Deutschland erstmals 2015 eingeführt und lag damals bei 8,50 Euro.

Grundlage für die Anhebung ist eine Empfehlung der Mindestlohnkommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern. Sie hatte sich im Juni nach kontroverser Debatte auf diesen Vorschlag geeinigt. Die Mindestlohnkommission entscheidet alle zwei Jahre über die Anpassung. Die Bundesregierung setzt den Beschluss dann per Verordnung um. Von der Erhöhung sollen nach früheren Angaben des Statistischen Bundesamtes mehr als sechs Millionen Beschäftigte profitieren.

Der neue Mindestlohn sei eine »Erfolgsgeschichte für Millionen hart arbeitende Menschen«, sagte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) und fügte hinzu: »Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit und Anerkennung derer, die unser Land Tag für Tag am Laufen halten.«

Auch die Apothekengewerkschaft Adexa hatte im Sommer vor »einer immer größeren Lücke« zwischen Anspruch und finanzieller Anerkennung bei der Vergütung der Apothekenteams gewarnt. »Angesichts steigender Lebenshaltungskosten und der jetzt absehbaren Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 Euro ab Januar 2026 und auf 14,60 Euro zum Jahresbeginn 2027 ist diese Entlohnung mehr als problematisch«, so Adexa-Bundesvorstand Andreas May.

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