Über 6,6 Millionen PLN für Sanitäter. Die lokale Regierung beantragte einen Zuschuss beim Gesundheitsministerium

- Die Berufsselbstverwaltung der Rettungssanitäter benötigt finanzielle Unterstützung, um ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen zu können, wie etwa die Erteilung von Zulassungen zur Berufsausübung und die Führung eines Registers.
- - Wir glauben, dass die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit mit der administrativen Unterstützung der Kammer dazu beitragen wird, die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern und die Position der Sanitäter im System zu stärken - argumentiert er
- Für dieses Jahr benötigt die Nationale Kammer der Sanitäter 6,6 Millionen PLN
Der Nationale Sanitäterrat hat beim Gesundheitsministerium einen Antrag auf finanzielle Unterstützung gestellt, die es einzelnen lokalen Selbstverwaltungskörperschaften ermöglichen soll, mit der Umsetzung gesetzlicher Aufgaben zu beginnen. Der Betrag beläuft sich auf 6,699 Millionen PLN. Davon sind vorgesehen für:
- laufende Ausgaben – 2.726.540,66 PLN;
- Investitionsausgaben – 3.972.900 PLN.
Die Sanitäter-Selbstverwaltung benötigt, wie wir uns erinnern, finanzielle Unterstützung, um ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen zu können, wie z. B. die Erteilung von Berufszulassungen und die Führung eines Sanitäterregisters. Solange das Register nicht eingerichtet und die Berufszulassungen nicht erteilt sind, kann sie keine Beiträge von Sanitätern einziehen, die letztlich die Finanzierungsquelle der Kammer bilden.
KIRM erinnert auf seiner Website daran, dass sein Hauptziel darin besteht, „eine Institution zu schaffen, die die Entwicklung des Rettungssanitäterberufs unterstützt, sich um die Standards der Berufspraxis kümmert und die Interessen der Rettungssanitäter auf nationaler Ebene vertritt.“
- Wir glauben, dass die uneingeschränkte Arbeit mit der administrativen Unterstützung der Kammer zur Verbesserung der Qualität der medizinischen Leistungen und zur Stärkung der Position der Sanitäter im Gesundheitssystem beitragen wird - lesen wir.
Der Förderantrag enthält detaillierte Angaben zum geplanten Budget für das Jahr 2025 und zu den Vorteilen, die sich aus der Umsetzung der im Gesetz über den Rettungssanitäterberuf und die Rettungssanitäter-Selbstverwaltung festgelegten Aufgaben ergeben – mit besonderem Augenmerk auf den Aufbau eines Registers im IKT-System und die Abwicklung des Antragsverfahrens für die Berufsberechtigung als Rettungssanitäter.
- Wir sind überzeugt, dass die finanzielle Unterstützung des Gesundheitsministeriums für den Erfolg dieses Vorhabens von entscheidender Bedeutung sein wird - betonen die lokalen Regierungsbehörden.
In dem Antrag argumentieren sie unter anderem, dass sie nicht über die Ressourcen oder den Zugang zu IT-Diensten verfügen, die die Grundlage für die Schaffung einer Plattform für die Bearbeitung von Dokumenten bilden würden, die bei KIRM eingehen und in einzelnen KIRM-Stellen erstellt werden, einschließlich der Bearbeitung von E-Deliverys, den Aufbau eines Registers von Rettungssanitätern oder die Sicherstellung der Fähigkeit, Prozesse im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten abzuwickeln.
Eine lange Liste an Investitionen und zu erledigenden ArbeitenGleichzeitig weisen sie das Ministerium darauf hin, dass lediglich drei gesetzliche Aufgaben über das Jahr 2025 hinaus verschoben wurden. Die meisten davon sollen noch in diesem Jahr umgesetzt werden, wofür Geld benötigt wird.
Das KRRM listet auch die Maßnahmen auf, die ergriffen werden müssen, um die Unterstützungsbasis der lokalen Regierung zu stärken und die Kontinuität ihrer Arbeit aufrechtzuerhalten. Dazu gehören:
- Bereitstellung des Zugangs zu den Dienstleistungen eines professionellen und interdisziplinären Anwalts;
- Erstellung der gesetzlich erforderlichen Dokumentation zur Umsetzung der gesetzlichen Aufgaben des KIRM;
- Büromiete;
- Büroarbeitsplatzausstattung;
- Schaffung einer IT-Plattform, die Zugang zu Diensten für die Umsetzung gesetzlicher Aufgaben bietet, einschließlich der Erstellung von Registern für Rettungssanitäter;
- Einstellung der ersten Mitarbeiter;
- Schulung der Mitglieder der Disziplinarorgane der Selbstverwaltung;
- Bereitstellung einer mobilen Infrastruktur zur Abwicklung der Antragsannahme zur Berufsausübung als Rettungssanitäter/in außerhalb der KIRM-Zentrale.
Die Berufsselbstverwaltung der Sanitäter wurde Anfang 2025 auf Grundlage des Gesetzes über den Sanitäterberuf und die Sanitäterselbstverwaltung gegründet. Dieses Gesetz wurde im Dezember 2022 unterzeichnet, trat aber erst sechs Monate später, nämlich im Juni 2023, in Kraft. Im Januar dieses Jahres fand der erste Nationale Sanitäterkongress statt, der den Gründungsprozess der Selbstverwaltung abschloss. Erster Vorsitzender des Nationalen Sanitäterrats war Mateusz Komza, der bisherige Vorsitzende des Organisationskomitees der Sanitäterselbstverwaltung.
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