Öffentliche Verwaltung: Der Kurzschluss der Pflichtausbildung im Gesundheitswesen

Es besteht eine ständige und irrationale Zäsur zwischen dem unklaren Konzept der öffentlichen Verwaltung und dem Gesundheitswesen, die im Umwandlungsdekret der PA deutlich zum Ausdruck kommt. Ein weiteres Beispiel ist die Richtlinie von Minister Zangrillo vom 14. Januar 2025, die angeblich die Verpflichtung zu mindestens 40 Stunden Weiterbildung pro Jahr für alle öffentlichen Angestellten einführt. In den Unternehmen des Gesundheitswesens wurden einige Zweifel am Inhalt der Richtlinie geäußert, ausgehend von einem voreingenommenen Punkt, nämlich ob sich das Dokument „auch“ an Unternehmen und Einrichtungen des Nationalen Gesundheitsdienstes richtet.
Bei der betreffenden Richtlinie geht es um die Ausbildung, aber die im Dokument ausführlich behandelten Aspekte waren in Wirklichkeit bereits im CCNL vom 2.11.2022 enthalten, wo die Artikel … Die Artikel 64-67 regeln die wesentlichen Merkmale der Ausbildung: allgemeine Grundsätze, neue Fähigkeiten, Ausbildungspläne für das Personal, innovative Methoden, die Unterscheidung zwischen obligatorischer und optionaler Ausbildung und die damit verbundenen finanziellen Kosten. Der eigentliche Unterschied besteht darin, dass die Richtlinie den Schulungsaufwand quantifiziert, indem sie ihn von 24 Stunden der vorherigen Richtlinie aus dem Jahr 2023 auf 40 Stunden erhöht und ihn dem Manager als Teil seiner individuellen Leistungsziele zuweist, an die sich die Zuerkennung der leistungsbezogenen Vergütung knüpft.
Ich bin überhaupt nicht davon überzeugt, dass es die Unternehmen des Gesundheitswesens betrifft, zumindest nicht direkt. Zwar handelt es sich bei den Adressaten um alle „öffentlichen Verwaltungen gemäß Art. 1 Absatz 2 des Gesetzesdekrets 165/2001“, doch handelt es sich hierbei um eine rituelle Formulierung eher formaler als inhaltlicher Natur. Zur Untermauerung des Gesagten kann nicht ignoriert werden, dass zu den Empfängern der Informationen weder die Konferenz der Regionen noch die einzelnen Regionen gehören, im Gegensatz zu allen anderen wichtigen Subjekten der zentralen und lokalen öffentlichen Verwaltungen, einschließlich der Universitäten. Ebenso unbestreitbar ist die Tatsache, dass die Richtlinie auf zwanzig Seiten nicht einmal am Rande das Thema Gesundheitsversorgung erwähnt und dass sie bei der Bezugnahme auf die PNRR die Mission 6, für die 19 Milliarden Euro bereitgestellt werden, völlig außer Acht lässt.
Das vielleicht wichtigste Argument für die Annahme, dass die Richtlinie nicht wirklich die Gesundheitsversorgung betrifft, findet sich jedoch im Text des Gesetzentwurfs „Garantiemaßnahmen für die Bereitstellung von Gesundheitsdienstleistungen und andere Bestimmungen in Gesundheitsfragen“, der dem Parlament am 23. September 2024 als Senatsgesetz 1241 vorgelegt wurde. 12 des Gesetzes sieht ab dem Jahr 2025 die Einrichtung einer Nationalen Hochschule für Gesundheitsverwaltung beim Gesundheitsministerium vor. Nun, der Gesetzentwurf wurde von Schillaci, Giorgetti, Calderoli und Zangrillo unterzeichnet, weshalb davon auszugehen ist, dass der Minister für öffentliche Verwaltung bei der Ausarbeitung der Richtlinie ein klares Verständnis der Gesundheitssituation hatte.
Um auf den Inhalt der Richtlinie und die erhebliche Relevanz der öffentlichen Gesundheit zurückzukommen: Der Text enthält Dutzende direkter Verweise auf die zentralen Funktionen, von Tarifverträgen bis hin zum Zitat auf Seite 11. 8 sogar die Hohe Professionalität anstelle der Hohen Qualifikation, wie gesetzlich vorgeschrieben. Bei den Inhalten der Richtlinie handelt es sich um bloße Hinweise („… die Richtlinie soll den Verwaltungen als Leitfaden dienen…“) ohne rechtliche Tragweite und verbindliche Anwendung, zumindest bis sie in eine Verordnung und vor allem in die jeweiligen CCNLs umgesetzt werden. In diesem letzten Punkt fehlt die Frage der 40-stündigen Schulung im CCNL für zentrale Funktionen vom 27.1.2025 vollständig. Die Richtlinie selbst erkennt all dies an, wenn sie auf Seite Folgendes angibt. 4 „… obwohl dies nicht durch besondere Vorschriften vorgeschrieben ist.“ Was schließlich die Verpflichtungen betrifft, die die Gesundheitsunternehmen umsetzen müssen, so ist es offensichtlich, dass strategische und operative Entscheidungen frei getroffen werden können und alle Inhalte der Richtlinie im PIAO (Integrierter Tätigkeits- und Organisationsplan) aufgeführt werden können – wie der Minister selbst im vorletzten Absatz auf Seite 10 anzudeuten scheint. 17 – unbeschadet der Tatsache, dass meiner Meinung nach alles im Rahmen der geltenden Tarifverträge kontextualisiert werden muss, wobei insbesondere die entstehenden Kosten und die vermeintliche Rechtsverbindlichkeit der 40-stündigen Ausbildung zu berücksichtigen sind.
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