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Bundesärztekammer steckt Tätigkeitsrahmen für Physician Assistants ab

Bundesärztekammer steckt Tätigkeitsrahmen für Physician Assistants ab

Berlin. Die Bundesärztekammer (BÄK) hat am Freitag ein neues Positionspapier zum Berufsbild Physician Assistance veröffentlicht. Darin findet sich nicht nur der Appell, die Studieninhalte sowie die Prüfungen bundesweit zu vereinheitlichen, sondern auch ein Überblick über die Kompetenzen, mit denen Physician Assistants (PA) die Ärzte und Ärztinnen in Praxen und Kliniken entlasten sollen.

Acht Jahre nach der ersten Veröffentlichung wurde das Positionspapier zur Physician Assistance novelliert unter Mitwirkung der Deutschen Gesellschaft für Physician Assistants (DGPA). Damals, 2017, war im Titel noch von einem neuen Beruf im Gesundheitswesen die Rede. Jetzt ist dort von einem „etablierten Berufsbild“ zu lesen.

Rahmen für Tätigkeiten

Entsprechend heißt es in der Pressemitteilung der BÄK: „Physician Assistants sind in den letzten Jahren zu einem integralen Bestandteil der Gesundheitsversorgung in Deutschland geworden.“ Vor diesem Hintergrund werde es immer wichtiger, die Aufgabenbereiche zwischen Ärztinnen und Ärzten „sowie dieser noch relativ jungen Berufsgruppe im interprofessionellen Team klar zu definieren“. Das Positionspapier solle dazu einen Beitrag leisten.

Unter anderem haben BÄK und DGPA sich Gedanken über die PA-Kompetenzen gemacht, aus denen sich für Kliniken und Praxen der Tätigkeitsrahmen ergibt. Die Grund- sowie die erweiterten Kompetenzen müssten von den Hochschulen im Rahmen des Bachelorstudiums vermittelt werden. Diese hätten auch zu prüfen, dass die Kompetenzen von den Absolventen sicher beherrscht werden.

Als praxisrelevante Grund- (GK) und erweiterte Kompetenzen (EK) sind in dem Positionspapier zum Beispiel aufgeführt:

  • im Rahmen der Mitwirkung bei der Erstellung der Diagnose und des Behandlungsplans: Zu den GK gehören zum Beispiel die Durchführung der Anamnese und deren Dokumentation, einer allgemeinen körperlichen Untersuchung sowie von Assessments; das Erkennen wichtiger Krankheitsbilder der Inneren Medizin, Chirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Gynäkologie, Urologie, Neurologie; Onkologie und Endokrinologie; die Einordnung und Auswertung von Laborbefunden; Ausrichtung des eigenen Vorgehens an grundlegenden Leitsymptomen, an Behandlungspfaden, SOPs u. ä. sowie an rechtlichen Regelungen; die Einordnung pathophysiologischer und mikrobiologischer Zusammenhänge; Erstellen einer Verdachts-/Arbeitsdiagnose inklusive des Einleitens von differenzial diagnostischen Maßnahmen. Als EK werden in diesem Bereich definiert: orientierende sonographische Untersuchungen verschiedener Organsysteme sowie das Erstellen eines vorläufigen Behandlungsplans.
  • im Rahmen der Ausführung eines Behandlungsplans: als GK das Legen peripherer Gefäßzugänge, eines transurethralen Blasendauerkatheters; die Durchführung von peripheren Injektionen (i.c., s.c., i.m., i.v. i.o.) sowie das Anlegen von Infusionen und die Applikation von Medikamenten. Als EK werden benannt: Ausführung von Maßnahmen zur Analgesie; Wundmanagement, Verbandwechsel einschl. Befunddokumentation; Management von Drainagen und Stomata an verschiedenen Organsystemen; das Anlegen von immobilisierenden und funktionellen Verbänden sowie von Hilfsmitteln/Orthesen.
  • Adressaten gerechte Kommunikation und Informationsweitergabe: Strukturierte Weitergabe (Übergabe) von Informationen im Team sowie an Mit- und Weiterbehandler; Vorstellung von Patienten, Befunden und Krankheitsverläufen; Unterstützung und Durchführung von Visiten und ärztlichen Besprechungen; Intra- und interprofessionelle Kommunikation; fach- und situationsadäquate Kommunikation mit Patienten und Angehörigen; Unterstützung bei der Erläuterung von Diagnosen, Behandlungsplan und medizinischen Maßnahmen; Compliance Management.
  • Prozessmanagement und Teamkoordination: unter anderem Strukturierung der Einweisungsunterlagen; Vervollständigung von Unterlagen/Befunden; Sicherstellung der Umsetzung angeordneter Untersuchungen und medizinischer Maßnahmen; Management von Konsilien. Als erweiterte Kompetenz: Mitarbeit an klinischen Studien.
  • Unterstützung bei der Dokumentation: Dokumentation von Untersuchungen und Befunden; Dokumentation von klinischen Verläufen; Kodierung mit Klassifikationssystemen. Als EK werden unter anderem genannt: Dokumentation von Epikrisen, Arztbriefen, Verlegungsberichten u. Ä.; Dokumentation von MDK-Antworten, vorbereitendes Ausstellen von Attesten, Reha-Anträgen u.ä.; Kodierung in der Qualitätssicherung; Qualitäts- und Risikomanagement.
  • bei der Mitwirkung an komplexen Untersuchungen sowie bei der Durchführung von medizinisch technischen Tätigkeiten, soweit diese nicht speziellen Berufsgruppen vorbehalten sind: Im Rahmen erweiterter Kompetenzen sind möglich die Auswertung von Laboruntersuchungen; die Interpretation histologischer und mikrobiologischer Proben inkl. Blutkulturen; die Vorbereitung zur Durchführung bildgebender Verfahren (Röntgenanforderungen) sowie die Auswertung der Bilder; die Auswertung von Langzeitblutdruckmessungen, Ruhe- und Belastungs-EKGs sowie von Befunden; die Mitarbeit bei Konsiluntersuchungen.

Neben den Grund- und erweiterten Kompetenzen sollen PA nach dem Studium im Rahmen von Fortbildungen sich auch spezielle Kompetenzen aneignen können. Damit sollen Physician Assistants dann auch die Möglichkeit haben, etwa Funktionsdiagnostik oder Langzeit-EKG auszuwerten. (juk)

Arzte zeitung

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